GARANTIE
Grundsätzlich unterliegen die Produkte des Verkäufers den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Unsere Garantieleistung entspricht den Bestimmungen des jeweiligen Herstellers.
Der Verkäufer leistet dem Käufer im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen Gewähr dafür, dass die verkaufte Ware zum Übergabezeitpunkt mängelfrei ist.
Gewährleistungs- und Garantieansprüche sind jedenfalls ausgeschlossen, wenn die Ware verändert oder unsachgemäß behandelt worden ist, wenn die Anleitungen des Verkäufers zur Nutzung und zum Betrieb der Ware nicht befolgt wurden oder wenn Dritte ohne ausdrückliche Genehmigung von des Verkäufers Fehlerbehebungen am Kaufobjekt vorgenommen haben. Diese Gewährleistungsregelung ist abschließend, allfällige darüber hinausgehende, auf Verpackung, Bedienungsanleitung und sonst wo im Zusammenhang mit einer Ware mitgeteilte Gewährleistungs- oder Garantieerklärungen können nicht gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden. Verbesserungsversuche werden ausschließlich durch den Verkäufer oder deren Beauftragten am Sitz des Unternehmens des Verkäufers durchgeführt, jedweder Aufwandsersatz wie etwa für die Übermittlung des Liefergegenstands an den Verkäufer oder für Verbesserungen durch den Käufer selbst oder Dritte ist ausgeschlossen; es sei denn es wird schriftlich eine anders lautende Vereinbarung geschlossen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer unverzüglich sämtliche Informationen und nachvollziehbare Unterlagen zur Verfügung zu stellen, welche für die Mangelfeststellung erforderlich sind. Kann bei einer Überprüfung durch den Verkäufer der behauptete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Käufer die Kosten dieser Prüfung. Im Fall des Vorliegens eines Mangels ist der Verkäufer berechtigt, nach seiner ausschließlichen Wahl vorerst den dreimaligen Versuch der Nachbesserung oder Neulieferung (Nacherfüllung) zu unternehmen. Eine allfällige Fristsetzung des Käufers hat schriftlich zu erfolgen, wobei die Frist zumindest 14 Werktage betragen muss. Werden Betriebs- oder Handhabungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, welche nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine diesbezüglich entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht nachvollziehbar widerlegt.
